Unsere Leistungen

Die Zeitfreunde sind Ihre Begleitung im Alltag. Ganz gleich, ob Sie sich Unterstützung wünschen oder über Gesellschaft in Ihrer Freizeit freuen: wir sind für Sie da und verbringen gemeinsame Zeit. Wir bieten keine Reinigungs- oder Pflegetätigkeiten an.

Spaziergänge

Cafébesuche

Stadtbummel

Individuelle Wünsche (z.B. Gesellschaftsspiele spielen, Singen, Malen)

monatliche Gruppenausflüge

Einkaufen

Arztbesuche

Behördengänge

Terminbegleitung (z.B. Physiotherapie, Ergotherapie u.v.m.)

Kochen und Backen

Abrechnung: Wichtig für Sie zu wissen

Unsere Leistungen können sowohl privat als auch über die Pflegekasse abgerechnet werden. Die Abrechnung über die Pflegekasse kann ab Pflegegrad 1 komplett von der Pflegekasse übernommen werden. Der Umfang orientiert sich an verschiedenen Faktoren, wie z.B. die Höhe des Pflegegrades. Wir beraten Sie gerne und kümmern uns um alles Weitere.

Ab Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch auf einen Entlastungsbeitrag in Höhe von bis zu 125€ im Monat. Der §45b Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) regelt den Anspruch der Pflegebedürftigen auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Ab Pflegegrad 2 gibt es die Möglichkeit Pflegende zu entlasten. Bis zu 2418,00€ stehen demjenigen zu. Der §39 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) regelt den Anspruch der Häuslichen Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson.

Ab Pflegegrad 2 können zudem zusätzlich Pflegesachleistungen in Betreuungsleistungen umgewandelt werden. Je höher der Pflegegrad ist, desto mehr Leistungen stehen ihnen zur Verfügung.

Zusätzlich zu den Leistungen der Pflegekassen, können Sie die Stundenzahl durch eine private Zuzahlung oder eine unserer Gutscheine erhöhen.
Sie wollen unsere Leistungen in Anspruch nehmen oder haben noch Fragen? Dann melden Sie sich ganz unverbindlich bei uns – Wir helfen gerne weiter.